GOOGLE ADS | AD AGENTUR

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von AdWords Agentur GmbH – Online Marketing Consulting

1. Allgemein
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem VERTAGSPARTNER und der Ad Agentur GmbH – Online Marketing Consulting, FN 459047w, mit dem Unternehmenssitz und der Geschäftsadresse Schmalzhofgasse 26, 2. Stock, A 1060 Wien (nachfolgend „ADWORDS“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des VERTAGSPARTNERS haben keine Gültigkeit, auch wenn Google Ads diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, Google Ads hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Google Ads jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des VERTAGSPARTNERS aktuellen Fassung.

1.3. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der VERTAGSPARTNER mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Angebot & Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote Google Ads sind bis zu deren Annahme freibleibend.

2.2. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mündliche und fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch ADWORDS. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn Google Ads das schriftliche Angebot des VERTAGSPARTNERS durch firmenmäßige Zeichnung schriftlich bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist Google Ads an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Verwendung der Begriffe „Schriftform“, „schriftlich“ oder „firmenmäßige Zeichnung“ bedeutet immer Unterschriftlichkeit, wobei Erklärungen auch elektronisch abgegeben werden können.

2.3. Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot von ADWORDS. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Bestellung des VERTAGSPARTNERS und dem Angebot von Google Ads ist letzteres maßgeblich.

2.4. Google Ads kann den Vertrag – im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren – jederzeit nach 14tägiger schriftlicher Vorankündigung einseitig ändern, soweit dies aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich ist oder die Dienstleistungen ohne die Änderung anderweitig unmöglich werden würden. Im Falle einer solchen Änderung kann der VERTAGSPARTNER die Vereinbarung mit einer Frist von 5 Tagen, ab Kenntnis der Änderungen, schriftlich mit Wirkung zum Ende der 2-wöchigen Frist kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat der VERTAGSPARTNER Anspruch auf Rückzahlung etwaiger zum Beendigungszeitpunkt nicht aufgebrauchter Auftragszahlungen.

2.5. Werden Angebote nach den Angaben des VERTAGSPARTNERS oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt Google Ads keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird von Google Ads vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Angaben des VERTAGSPARTNERS werden als gültig, die Rechnungslegung und Vertragsabwicklung betreffend, angesehen.

2.6. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum von ADWORDS. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte, sowie die Vornahme von Änderungen ohne die ausdrückliche Zustimmung von ADWORDS.

2.7. Übersteigen die tatsächlichen Kosten, die von Google Ads veranschlagten Kosten um mehr als 20%, wird Google Ads den VERTAGSPARTNER darüber informieren. Google Ads ist nicht verpflichtet den VERTAGSPARTNER über eine Kostenüberschreitung zu informieren, sofern die Kostenüberschreitung aus einer Erweiterung, Abänderung usw. des Auftrages resultiert. Wird der VERTAGSPARTNER auf eine Kostenüberschreitung hingewiesen, und widerspricht er dieser nicht binnen 3 Tagen, dann gilt diese als genehmigt.

3. Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt
3.1. Der Umfang der vertraglichen vereinbarten Leistung ergibt sich aus den im Angebot Google Ads enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sollten sich seitens des VERTRAGSPARTNERS nachträglich Änderungswünsche ergeben, können diese, soweit es möglich ist, noch berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen jedenfalls der schriftlichen Bestätigung durch ADWORDS. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

3.2. Termine und Fristen gelten solange als annähernd vereinbart, bis sie von Google Ads schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig, so beginnt die Erfüllungspflicht von Google Ads nicht, bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

3.3. Der Vertragspartner trägt zudem den Aufwand, der entsteht, dass Leistungen Google Ads infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von Google Ads wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Google Ads ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen. Google Ads kann hierbei im eigenen Namen, aber auch im Namen des VERTRAGSPARTNERS auftreten und Aufträge vergeben. Ist der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, übernimmt Google Ads keine Haftung für die Auswahl sowie die Bonität der beauftragten Dritter.

3.5. Der VERTRAGSPARTNER ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrages benötigten und zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Angaben (insb. Texte, Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und gegenüber Google Ads zu garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den vertraglichen Zweck eingesetzt werden können. Der VERTRAGSPARTNER hält ADWORDS, gegenüber daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos. Der Vertragspartner hat Google Ads sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, Google Ads bei der Abwehr von derartigen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Google Ads ist zudem vom VERTRAGSPARTNER von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind.

3.6. Die anfängliche Laufzeit einer Kampagne ergibt sich aus dem längeren der beiden folgenden Zeiträume: (i) Anfang und Ende des Kampagnenzeitraums gem. des Auftrags im Anbot; alternativ die Mindestlaufzeit nach Maßgabe der Produktbedingungen; oder (ii) Anfang und Ende der Laufzeit eines bestimmten Produkts entsprechend den Produktbestimmungen. Im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO) ergibt sich die Laufzeit aus der vereinbarten monatlichen Stundenleistung.

4. Preise
4.1. Alle Preise verstehen sich netto, daher exklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 20%) und schließen zusätzlich, vom Vertragspartner gewünschte Sonderleistungen, nicht ein; ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart.

4.2. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, sind darin nur die Leistungen enthalten, auf welcher das Anbot ausdrücklich hinweist. Nebenleistungen, welche nicht explizit im Anbot genannt werden, sind sohin keinesfalls Teil des Pauschalpreises und werden von Google Ads zusätzlich verrechnet.

4.3. Die im Angebot angeführten Preise haben nur bei ungeteilter Bestellung Geltung. Erfolgt nur eine Teilbestellung, werden die Preise von Google Ads neu berechnet. Die genannten oder vereinbarten Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Weitere Leistungen – welche nicht im Umfang des Angebotes enthalten sind – werden gesondert verrechnet. Die Verrechnung von Zusatzleistungen erfolgt auf Basis des Angebotes, es sei denn, die Leistungserbringung ist mit einem höheren finanziellen Aufwand für Google Ads verbunden.

4.4. Etwaige Kosten aufgrund von Verzögerungen der Leistungserbringung, die nicht von Google Ads zu vertreten sind, können dem VERTAGSPARTNER gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.5. VERTRAGSPARTNER hat – die ihm ausgewiesenen Beträge (die „Gebühren“) zu bezahlen. Die Gebühren sind grundsätzlich in Produktgebühren (Gebühr für das Grundprodukt), Servicegebühren (Wartungskosten) und Einrichtungsgebühren unterteilt. Produktgebühren sind die entsprechend dem Bestellformular vom VERTRAGSPARNTER für das beauftragte Produkt zu leistenden wiederkehrenden Gebühren. Servicegebühren sind für allenfalls vereinbarte Service- und Wartungsdienstleistungen zu entrichten. Einrichtungsgebühren sind einmalig zu leistende Gebühren für die Einrichtung von Kampagnen oder anderen Dienstleistungen.

4.6. VERTRAGSPARTNER akzeptiert im Falle der Einschulung eines neuen Mitarbeiters eine Gebühr von netto EUR 1.000,-. zzgl. allfälliger Umsatzsteuer und Abgaben. Darin enthalten ist eine ganztägige Einschulung, in welcher der neue Mitarbeiter über die aktuelle online-Marketingstrategie, sowie alle bisher gesetzten Schritte bis zur aktuellen online-Marketingstrategie, zzgl. aller zukünftig vorgesehener Schritte, eingeschult wird.

4.7. Die im Bestellformular ausgewiesenen Gebühren sind
4.7.1. bei Leistungen nach Zyklen nach näherer Maßgabe der Produktbedingungen für jeden Zyklus (d.h. der Zeitraum [von etwa 30 Tagen], in dem das entsprechende Kampagnenbudget aufgebraucht wird) im Voraus zur Zahlung fällig.
4.7.2. bei Monatsleistungen nach Stundensätzen, deren Höhe und Anzahl für jeden Zeitraum (z.B. jeden Monat oder Quartal) vereinbart wird, im Voraus zur Zahlung fällig.

4.8. Nach dem Bestellformular etwaig zu leistende Einrichtungsgebühren sind vor dem ersten Zyklus/dem ersten Monat zur Zahlung fällig. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung verletzt der VERTRAGSPARNTER nicht nur seine vertraglichen Pflichten, sondern kann die Kampagne/vereinbarte monatliche Leistung des VERTRAGSPARNTER auch unterbrochen oder eingestellt werden.

5. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
5.1. Der VERTRAGSPARNTER gewährt für den Kampagnenzeitraum Google Ads eine nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung (sofern nach dieser Vereinbarung zulässig), öffentlichen Darstellung, Anzeige, Übertragung und Übermittlung (a) von allen Texten, Bildern, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Werbematerialien, Produkt- oder Dienstleistungsinformationen, Kommentaren, Besprechungen, Fotos, Audio- und Videoclips und sonstigen Informationen, die der VERTRAGSPARNTER in Verbindung mit etwaigen Werbedienstleistungen zur Verfügung stellt, und (b) des bestehenden Webauftritts des VERTRAGSPARNTERS, soweit dies notwendig ist, damit Google Ads die Dienstleistungen erbringen kann. Soweit nicht in den Produktbedingungen und dieser Vereinbarung anders bestimmt, bleibt der VERTRAGSPARNTER bzw. seine Lizenzgeber Inhaber aller Immaterialgüterrechte an all den genannten Inhalten.

5.2. Alle von Google Ads gelieferten Materialien und Gegenstände stehen und bleiben im Eigentum ADWORDS.

5.3. Alle im Eigentum von Google Ads stehenden Leistungen, können von Google Ads jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Der VERTRAGSPARTNER erwirbt durch Zahlung des Entgelts das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und für einen vereinbarten Zeitraum.

5.4. Google Ads gewährt dem VERTRAGSPARNTER hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung, öffentliche Darstellung, Anzeige, Übertragung und Übermittlung aller Designelemente der Werbeanzeigen, die von Google Ads erstellt wurden. Die Lizenz besteht nur für die Dauer der Kampagne und in dem für die Inanspruchnahme der Werbedienstleistungen durch den VERTRAGSPARNTER erforderlichen Umfang. Die reine Verwendung des Wortes „Nutzungsrecht“, führt nicht dazu, dass der VERTRAGSPARTNER ein exklusives und uneingeschränktes Recht auf Nutzung erhält, ein solches muss ausdrücklich als solches bezeichnet werden. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von ADWORDS, setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Google Ads dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der VERTRAGSPARTNER bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von ADWORDS, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Die Lizenz besteht nur für die Dauer der vertraglichen Beziehung und in dem für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den VERTRAGSPARTNER erforderlichen Umfang.

5.5. Dem VERTRAGSPARTNER ist bewusst und erkennt dies ausdrücklich an, dass sämtlichen Leistungen von Google Ads dem Urheberrechtsschutz gem. UrhG unterliegen.

5.6. Nutzungsrechte des VERTRAGSPARTNERS sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Google Ads nicht übertragbar sowie nicht veräußerlich. Sie beinhalten ebenfalls kein Änderungsrecht.

5.7. Beauftragt der VERTRAGSPARTNER bei Google Ads kreative Dienstleistungen, bleibt der VERTRAGSPARTNER – soweit vertraglich nicht anders bestimmt – weiterhin allein dafür verantwortlich, dass der Inhalt vollständig, richtig und gesetzeskonform ist und dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Verhältnis der Parteien zueinander stehen sämtliche Rechte an den Designelementen der von Google Ads erstellten Inhalte allein Google Ads zu. Hiervon ausgenommen sind etwaige Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos des VERTRAGSPARTNERS oder sonstige geschützte Elemente, die Teil solcher Inhalte sein könnten, aber aufgrund gesonderter Vereinbarungen, deren uneingeschränktes Nutzungsrecht auf den VERTAGSPARTNER übergehen sollen. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Google Ads erbrachten Leistungen, durch den VERTRAGSPARTNER oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Google Ads und – soweit notwendig – des Urhebers zulässig.

5.8. Google Ads darf während des Kampagnenzeitraums/des Zeitraumes der vereinbarten monatlichen Leistungen und danach den Namen des VERTRAGSPARNTERS (einschließlich Firma, Marke, Dienstleistungsmarke und Logo) und Werbeanzeigen, die nach dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, ins lokale Profil des VERTRAGSPARNTERS, ebenso wie in die Vertragspartnerliste von ADWORDS, sowie in ihre jeweiligen Marketingmaterialien, Verkaufspräsentationen und etwaige Onlineverzeichnisse aufnehmen.

5.9. Für die Nutzung von Leistungen ADWORDS, die über den ursprünglich vereinbarten vertraglichen Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung Google Ads erforderlich. Dafür steht Google Ads und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5.10. Der VERTRAGSPARTNER haftet Google Ads für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, unabhängig vom Verschulden. Darüberhinausgehender Schaden kann von Google Ads zusätzlich geltend gemacht werden.

6. Kennzeichnung
6.1. Google Ads ist berechtigt, auf allen erbrachten Dienstleistungen auf die Leistung Google Ads und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem VERTRAGSPARTNER dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.2. Google Ads ist es jederzeit möglich, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum VERTRAGSPARTNER bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (sog. Referenzhinweis).

7. Verrechnung, Zahlung
7.1. Die Zahlung des Preises hat innerhalb der vereinbarten Frist an Google Ads zu erfolgen. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort bei Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zum Erhalt bzw. zur Nutzung des bestellten Produkts bzw. Dienstleistung. Alle von Google Ads gelieferten Waren (insb. immaterielle Waren) bleiben im Eigentum ADWORDS, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird hinsichtlich Verrechnung nichts anderweitiges vertraglich vereinbart, erfolgt die Verrechnung durch Google Ads nach angefallenen Stundensätzen bzw. nach Listenpreisen von ADWORDS.

7.2. Google Ads ist berechtigt, Anzahlungen seitens des VERTRAGSPARTNERS zu verlangen sowie eine Zwischenabrechnung durchzuführen.

7.3. Für den Fall mehrere Kunden (zB Unternehmensgruppe, Franchisenehmer, ARGE,…) sollten sich ein Werbekonto teilen wollen, haften sämtliche in diesem Konto zusammengefasste Kunden unmittelbar, ungeteilt, direkt und solidarisch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen.

7.4. Ist der VERTRAGSPARTNER mit der Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, so kann Google Ads die Erfüllung seiner eigenen Leistungsverpflichtungen
7.4.1. bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben;
7.4.2. eine dem Verzug des VERTRAGSPARTNERS entsprechende angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;
7.4.3. den ganzen oder noch offenen Leistungspreis sofort fällig stellen (Terminverlust), und
7.4.4. bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie
7.4.5. vom Vertragspartner die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren.

7.5. Bei Zahlungsverzug werden 9,2 % p.a. an Verzugszinsen fällig. Es ist Google Ads möglich, einen pauschalierten Betrag von EUR 40,- an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es Google Ads gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.

7.6. Für den Fall, dass zur Betreibung einer aus dieser Vereinbarung erfließenden Forderung anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, erklärt der VERTRAGSPARTNER bereits jetzt vorprozessuale Betreibungskosten zu übernehmen, die Google Ads entstehen, selbst wenn diese vom gerichtlichen Kostenersatz des Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) umfasst sein sollten. Betreibungskosten sind im Falle der gerichtlichen Geltendmachung als Nebenforderungen geltend zu machen und unterliegen dem anwaltlichen Vorzugspfandrecht des § 19a RAO.

7.7. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens Google Ads anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

8. Aufrechnung und Abtretungsverbot
8.1. Der VERTAGSPARTNER wird nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

8.2. Der Vertragspartner kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Google Ads an Dritte übertragen.
9. Lieferung und Übergabe
9.1. Die Lieferung-/Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Liefer-/Leistungstermin an die bzw. an der vom VERTAGSPARTNER angegebene Adresse. Google Ads übernimmt jedoch keine Haftung für Leistungsverzögerungen, die sich aus höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen o.Ä. ergeben.

9.2. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Google Ads schriftlich zu bestätigen.

9.3. Verzögert sich die Lieferung/Leistung Google Ads aus Gründen, die Google Ads nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Google Ads wird in solchen Fällen den Vertragspartner unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Vertragspartner von Google Ads ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch Google Ads vor, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.4. Kann Google Ads dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt gemäß 9.3. anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in 9.3. genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch Google Ads nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist Google Ads berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der VERTRAGSPARTNER vom Vertrag zurücktreten.

9.5. Die Zustellung der Ware oder Dienstleistung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des VERTAGSPARTNERS. Für unsachgemäße Lagerung oder Verwahrung durch den VERTAGSPARTNER in seinem Empfangsbereich oder Ort, übernimmt Google Ads keine Haftung.

9.6. Nach Übernahme der Leistung gehen alle Risiken und die Kosten einer Lagerung zu Lasten des VERTAGSPARTNERS. Dies gilt auch im Falle der Teillieferung.

9.7. Bei teilbaren Leistungen hat der VERTRAGSPARTNER kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare bzw. erbringbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den VERTRAGSPARTNER verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von 9.6.) nachgeliefert werden können, ist der VERTRAGSPARTNER nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

9.8. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware bzw. bestellten Dienstleistungen ist Google Ads berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. frustrierte Transportkosten oder Vorbereitungskosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn Google Ads seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

10. Vertragsende & Rücktrittsrechte
10.1. Bei einmaligen Leistungen (Projekten) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung (mit Abschluss des Projekts). Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit erbracht.

10.2. Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des jeweiligen Leistungsteils nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Zeit (zB Zyklus, Monat), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbefristete Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monats- bzw. Zyklusende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10.3. Kündigung durch ADWORDS: Diese ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen; dies ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei einer solchen Auflösung gelten sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte, egal welcher Art, als verfallen. Ein allenfalls zu diesem Zeitpunkt bestehendes Guthaben wird aufgebraucht oder dem VERTRAGSPARTNER refundiert. Diesbezüglich hat Google Ads das Wahlrecht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
10.3.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der VERTRAGSPARTNER zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
10.3.2. die zugesagte Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. insbesondere einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen) nicht eingehalten werden kann, Google Ads dem VERTAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt anbieten, oder auch der neue Liefer-/Leistungstermin wegen Unmöglichkeit der Leistung zum vereinbarten Termin aus durch Google Ads nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann, ist Google Ads berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten;
10.3.3. der VERTRAGSPARTNER fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Verletzung der Datenschutzvereinbarung, Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
10.3.4. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des VERTRAGSPARTNERS bestehen und dieser auf Begehren Google Ads weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung Google Ads eine taugliche Sicherheit leistet;
10.3.5. sich die Vertragsgrundlage während der Ausführung wesentlich ändert.

10.4. Für Verbraucher: Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, hat der VERTAGSPARTNER dann kein Rücktrittsrecht, wenn Google Ads noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; dies auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des VERTAGSPARTNERS sowie einer Bestätigung des VERTAGSPARTNERS über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

10.5. Um ein ihm zustehendes Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der VERTAGSPARTNER, Ad Agentur GmbH – Online Marketing Consulting, FN 459047w, Schmalzhofgasse 26, 2. Stock, A 1060 Wien, office@adagentur.at mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

10.6. Wird der Vertrag widerrufen, hat Google Ads die vom VERTAGSPARTNER allenfalls bereits erhaltene Anzahlung, unverzüglich, jedenfalls aber spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Google Ads eingegangen ist.

10.7. Kündigung durch VERTRAGSPARTNER bei wiederkehrenden Leistungen: Wenn dieser die Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Werbedienstleistung durch schriftliche Erklärung (die „Kündigungserklärung“) mindestens 14 Tage vor Ende der Mindestlaufzeit kündigt, beendet diese Kündigungserklärung diese Vereinbarung bzw. die betreffende Dienstleistung zum Ende der Mindestlaufzeit.

10.8. Wenn der VERTRAGSPARNTER diese Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Werbedienstleistung durch Kündigungserklärung weniger als 14 Tage vor Ablauf der Anfangszyklen oder zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt, beendet diese Kündigungserklärung diese Vereinbarung bzw. die betreffende Werbedienstleistung mit dem Ende des zweiten vollen Zyklus nach Zugang der Kündigungserklärung. Bestimmt sich die Vertragslaufzeit in Monaten und nicht in Zyklen, gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Wenn der VERTRAGSPARNTER beispielsweise eine Mindestlaufzeit von 6 Zyklen beauftragt hat und in der Mitte des 7.Zyklus kündigt, beendet die Kündigung die Vereinbarung nach Ende (und Zahlung) einschließlich des 9.Zyklus. Beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate, endet die Vereinbarung in diesem Beispiel im 9. Monat.

10.9. Widerruf der Kündigung. Der VERTRAGSPARNTER kann seine Kündigungserklärung nach Punkt 10.7. innerhalb von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Erklärung (Email genügt) gegenüber Google Ads widerrufen. In diesem Fall wird der Auftrag wieder in Kraft gesetzt und alle betreffenden Kampagnen/ vereinbarten monatlichen Leistungen – sofern unterbrochen – nach Zahlung aller geschuldeten Beträge wieder aufgenommen.

10.10. Kampagnenunterbrechung. Der VERTRAGSPARTNER kann eine Unterbrechung der Kampagne anregen. Die Durchführung einer solchen Unterbrechung liegt jedoch im alleinigen Ermessen von ADWORDS. Wird eine Kampagne auf Anregung des VERTRAGSPARNTERS für mehr als dreißig (30) Tage unterbrochen, ist von dem VERTRAGSPARNTERS bei Wiederaufnahme der Kampagne eine weitere Kampagneneinrichtungsgebühr zu bezahlen.

10.11. Keine Rückerstattung bei wiederkehrenden Leistungen: Der VERTRAGSPARTNER hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits an Google Ads bezahlte Beträge aus welchem Grund auch immer. Dies gilt nicht bei außerordentlicher Kündigung des VERTRAGSPARTNERS oder bei ordentlicher Kündigung durch ADWORDS. In diesem Fall hat der VERTRAGSPARTNER Anspruch auf Erstattung des verbleibenden, nicht aufgebrauchten, Teils (bezogen auf ganze Tage)
10.11.1. der betreffenden Zykluszahlung für die gekündigte(n) Werbedienstleistunge(n) bzw.
10.11.2. der betreffenden vereinbarten monatlichen Zahlungen.

10.12. Wirkung der Kündigung. Fortgeltung. Aufgrund der Natur des Internets könnten bestimmte Informationen über den VERTRAGSPARNTER, die im Rahmen der Werbedienstleistungen im Internet veröffentlicht worden sind, z. B. das lokale Profil (Ziffer 1 (c) der Medienproduktbedingungen), auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin im Internet verfügbar sein. Bestimmungen, deren Regelungsgehalt eine Geltung über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus erfordert, bleiben über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus gültig. Insbesondere sind im Falle einer Kündigung von dem VERTRAGSPARNTER auch weiterhin die zum Beendigungszeitpunkt fälligen Beträge zu bezahlen und bleiben Haftungsbeschränkungen, Freistellungsverpflichtungen und Geheimhaltungsverpflichtung dauerhaft wirksam.

10.13. Bei Beendigung behält Google Ads das Recht, das von ihr erstellte Kundenkonto zu verwalten und gibt das in die Homepage eingebrachte „Know How“ nicht heraus. Der Vertragspartner hat allerdings das Recht das Kundenkonto Google Ads zu einem Preis von drei (3) Zyklen abzukaufen. Im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO) erfolgt die gesamte von Google Ads erbrachte Dienstleistung auf der Webseite des VERTRAGSPARTNERS. Alle von Google Ads in diesem Zusammenhang generierten Inhalte befinden sich daher ab Leistungserbringung mit allen Rechten und Pflichten im Besitz des VERTRAGSPARTNERS.

11. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
11.1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, der Dienstleistung, eines allfälligen Erfolges oder Erklärungen von Google Ads sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.

11.2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel Google Ads gegenüber unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Darlegung der konkreten Mängel (allgemein gehaltene Rüge reicht nicht aus) und Originalrechnung. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware bzw. Dienstleistung begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung, sofern der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist, ansonsten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zum Regress gegenüber Google Ads gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der VERTRAGSPARTNER ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11.3. Es obliegt auch dem VERTRAGSPARTNER, die Überprüfung der zu Verfügung gestellten Dokumente auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Google Ads haftet nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem VERTRAGSPARTNER nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom VERTRAGSPARTNER vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4. Google Ads erfüllt seine Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, bzw. Dienstleistung, Verbesserung, Nachlieferung von fehlenden Teilen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Entgeltes) innerhalb einer angemessenen Frist.

11.5. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

11.6. Google Ads haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.

11.7. Der VERTAGSPARTNER im Sinne des § 1 UGB hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen. Weiter ist ihnen gegenüber die Haftung mit der Höhe des Gesamtpreises für die erbrachte Werkleistung begrenzt. Google Ads haftet nicht für (Mangel-) Folgeschäden, sonstige Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden, die Dritte gegenüber dem VERTAGSPARTNER geltend machen.

11.8. Google Ads haftet nicht für ein Versäumnis oder eine aufgrund einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen oder sonstige Bedingungen, die sich in einer Art und Weise auf die Erzeugung oder Lieferung auswirken, auf die Google Ads vernünftigerweise keinen Einfluss hat.
11.9. Der VERTAGSPARTNER haftet für die Richtigkeit und Erlaubtheit seiner Angaben bzw. übergebenen Daten und hält Google Ads schad- und klaglos aus Ansprüchen welcher (Rechts)Natur auch immer, die aus Missachtung dieser Pflicht resultieren. Das gilt auch für Ansprüche Dritter (etwa aufgrund von Urheberrechtsverletzungen). Google Ads haftet weiters nicht für Produkte und Dienstleistungen, die von einem Dritten auf oder über einen verlinkten Webauftritt beworben oder angeboten werden. Google Ads garantiert nicht, dass die Nutzung ihrer Dienstleistung durch den VERTRAGSPARTNER geltendem Recht entspricht. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des VERTRAGSPARTNERS, in seinem Webauftritt geeignete Unterrichtungs- und Einwilligungsmechanismen einzubinden, die ihm die gesetzeskonforme Nutzung dieser Dienstleitungen ermöglicht. Hinweise und Informationen – ob schriftlich oder mündlich, die der VERTRAGSPARTNER von Google Ads oder über die Dienstleistungen erhält, begründen keine Garantien, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen sind.

11.10. Sofern ein Abbruch des Vertrages nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung Google Ads begründet ist, hat der VERTRAGSPARTNER Google Ads darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei gegenüber Verbrauchern die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der VERTRAGSPARTNER in diesem Fall an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Google Ads zurückzustellen.

12. Allgemeines
12.1. Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.

12.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

12.3. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, kommen die Parteien überein, die ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

12.4. Der VERTAGSPARTNER hat Google Ads über sämtliche Veränderungen der Gegebenheiten bzw. Neuerungen unmittelbar zu informieren. Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt wurde, ist der VERTAGSPARTNER verpflichtet, Änderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse umgehend Google Ads zu melden. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

12.5. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlichen und sachlichen Gerichtsstand; dies mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

12.6. Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für Google Ads als auch den VERTAGSPARTNER die Geschäftsanschrift ADWORDS. Als Gerichtsstand wird das für A-1060 Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Wenn der VERTAGSPARTNER seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das sachlich zuständige Gericht am Ort Google Ads weiterhin zuständig.

12.7. Außer wenn es nach geltendem Gesetz erforderlich ist, legt der VERTRAGSPARTNER ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Google Ads keinem Dritten gegenüber Inhalte dieser Vereinbarung offen (außer gegenüber seinen Mitarbeitern und Vertretern, die sich dieser Einschränkung bewusst sind und dieser zustimmen). Der VERTRAGSPARTNER darf keine Informationen betreffend die Existenz oder den Bedingungen dieser Vereinbarung herausgeben, wenn dazu nicht die vorherige schriftliche Einwilligung von Google Ads vorliegt. „Vertrauliche Informationen“ bedeutet Informationen über das Geschäft, die Produkte, die Technologien, die Strategien, die Finanzdaten, die Betriebstätigkeit oder die Aktivitäten, die geschützt und vertraulich sind, von Google Ads oder ihrer Lieferanten, insbesondere betrifft dies alle geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen, die von Google Ads offengelegt werden. Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, für die der Vertragspartner nachweisen kann, dass sie öffentlich bekannt sind oder dies ohne einen Bruch dieser Vereinbarung werden.

13. Datenschutz
13.1. Der VERTAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Unternehmens(kontakt)daten) von Google Ads automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und – sofern es die Auftragserfüllung erfordert – an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Beauftragte von ADWORDS) übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

13.2. Der VERTAGSPARTNER verpflichtet sich in seinen AGB und Datenschutzvereinbarung bzw. Datenschutzerklärung auf die Funktion Google Ads als Datenverarbeiter – den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend – hinzuweisen, widrigenfalls der VERTRAGSPARTNER Google Ads schad- und klaglos halten wird.

Datenschutzerklärung und -vereinbarung mit Ad Agentur GmbH – Online Marketing Consulting, FN 459047w (kurz ADWORDS)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre unternehmensbezogenen bzw. personenbezogenen Daten gemäß der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz, rechtmäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten, sowie zur Datensicherheit, insbesondere das nationale Datenschutzgesetz (DSG), die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit Google Ads und Ihnen, dem VERTAGSPARTNER.

§ 1 Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen im Sinne des DSG
Robert Fussi, Schmalzhofgasse 26, 2. Stock, A 1060 Wien

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten
Für die Leistungserbringung ADWORDS, ist es erforderlich, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten zu verarbeiten. Sie erteilen hierfür ausdrücklich Ihre Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Bei der Durchführung von Verträgen werden teilweise Auftragsverarbeiter eingesetzt, die jedoch durch datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verträge entsprechend gebunden werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Adressverkaufes oder Ähnlichem, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sie stimmen zu, dass die im Zuge der Vertragsabwicklung angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen persönlichen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie Marketingzwecke verwendet.
Folgende Daten werden verwendet:
– Name
– Anschrift
– Geburtsdatum
– Leistungsart
– Leistungsumfang

§ 3 Pflichten im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung
Die Nutzung der Website https://adwordsagentur.at ist grundsätzlich ohne Angabe von personenbezogenen Daten möglich.

Es werden die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2018 („DSG“) einhalten.

Google Ads wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte bzw. unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten und gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung bzw. die unbeabsichtigte Beschädigung der personenbezogenen Daten einführen und aufrechterhalten.

Google Ads beschäftigt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur Personen, die sich gegenüber Auftragsverarbeitern zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Google Ads wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung und entsprechend Ihren Weisungen verarbeiten. Ihre Weisungen müssen sich im Rahmen der von Google Ads zu erbringenden Leistungen bewegen und dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten für Google Ads begründen. Der VERTAGSPARTNER allein hat sicherzustellen, dass die Weisungen allen anwendbaren Gesetzen entsprechen und keine Verletzung anwendbarer Gesetze durch Google Ads verursachen.

§ 4 Betroffenen Rechte
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen (ADWORDS) über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO).

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren (Art 77 DSGVO). In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) an office@adagentur.at widerrufen. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.
Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an Herrn Robert Fussi wenden.

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